Schulungsziel
Die Kommunen können eine Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchsteuer erheben und damit nicht nur den kommunalen Haushalt entlasten, sondern auch umweltpolitische Zielsetzungen vor Ort verfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verpackungssteuer zwar in ihren Grundzügen als zulässig angesehen; inwieweit das Einwegkunststofffondsgesetz mit seinen ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Abgabesätzen zu einer unzulässigen Doppelabgabepflicht führen wird, konnte hierbei allerdings noch nicht berücksichtigt werden.
In dieser Schulung lernen Sie die Verpackungssteuer in ihren Grundzügen kennen und können anschließend abwägen, inwieweit eine Einführung für Ihre Kommune sinnvoll ist.
Schulungsinhalte
- Recht auf Erhebung von örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern nach Art. 106 Abs. 6 GG
- Gegenstand und Ziel der Verpackungssteuer nach dem Modell der Stadt Tübingen
- Vorinstanzliche Rechtsprechung des VGH Mannheim
- Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
- Stand der Verfassungsbeschwerde
- Mögliche Auswirkungen des Einwegkunststofffondsgesetzes
Schulung
Kommunale Verpackungssteuer
- 04.06.2024
- 09:00-12:00 Uhr
- Online
- 230,00 €
Zielgruppe
Schulungsmethoden
Teilnahmebescheinigung
Benötigte Arbeitsmittel
Technische Voraussetzungen
Für die Durchführung unserer Webinare nutzen wir die Software Cisco Webex. Die Teilnahme an der Schulung kann über PC, Tablet und Smartphone erfolgen. Ein Internetzugang ist erforderlich.
Im Vorfeld der Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit die Einwahl in Webex über folgenden Link zu testen und einem Test-Meeting beizutreten: https://help.webex.com/de-de/article/nti2f6w/Test-Meeting-beitreten.
Referenten
Norman Krauß
Geschäftsführer der Eckermann & Krauß GmbH mit langjähriger Berufserfahrung als Kämmereileiter.
Weitere Informationen
Ihr Ansprechpartner
Kerstin Volk
06251 59307-19
schulung@eckermann-krauss.de
Schulung
Kommunale Verpackungssteuer 04.06.2024 09:00-12:00 Uhr Online 230,00 € Anmeldung
Inhouse
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